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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Accounting Dienstleistungen (Stand: 09/2010)

1. soll+

(1) soll+ erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

(2) soll+ verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was soll+ in Ausübung der Tätigkeit bekannt wird.

(3) soll+ wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit soll+ Unrichtigkeiten feststellt, ist soll+ verpflichtet, darauf hinzuweisen


2. Auftraggeber


(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche Belege die zum Verbuchen und Ausdrucken erforderlich sind, wöchentlich, monatlich oder quartalsmäßig zur Verfügung. Die Belege sind in €- Beträgen ausgewiesen und nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennt. Sie werden dann in den vom Auftraggeber bereitgestellten Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten (Kontenplan) eingepflegt.

(2) Soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist, ist der Auftraggeber zur Mitwirkung verpflichtet,. Insbesondere hat er soll+ unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen so rechtzeitig zu übergeben und vollständig, dass soll+ eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Umstände und Vorgänge, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

(3) Liefert der Auftraggeber die Belege nicht wie unter Abs. 1 vorgesehen, so bleibt er bis zum Vertragsende zur Zahlung des durchschnittlichen Rechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungszeitraum (Monat/Quartal) verpflichtet. Bei Nachlieferung der ordnungsgemäß vorbereiteten Belege werden die darauf bereits gezahlten Rechnungsbeträge voll angerechnet.

(4) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der durch soll+ angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm nach Abs. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist soll+ berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf soll+ den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von soll+ auf Ersatz der durch die unterlassene Mitwirkung oder den Verzug des Auftraggebers entstanden Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn soll+ von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.



3. Vertrag


(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.sollplus.de Darüber hinaus sind die Leistungen zwischen Auftraggeber und soll+ schriftlich festgestellt.

(2) Das monatliche / quartalsmäßige Honorar, das Honorar für die Anfertigung zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen, das Honorar pro laufender monatlicher Lohnabrechnung, sowie das Honorar für andere Sonderleistungen werden schriftlich und getrennt vereinbart .Es gilt die Preisliste in der aktuellen Fassung, wenn nichts schriftlich festgehalten wurde. Rechnungen von soll+ sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und soll+ können das Vertragsverhältnis jederzeit zum nächsten Abrechnungszeitraum ohne Angabe von Gründen kündigen. Hierzu sendet der Kunde formlos seine Kündigung an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. -> soll+ bestätigt die Kündigung mit einer E-Mail.

(4) soll+ kann die Herausgabe von Handakten und Arbeitsergebnissen verweigern, bis Auslagen und Gebühren befriedigt sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. der Auftraggeber ist bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.



4. Aufbewahrungspflicht, Transport


(1) soll+ hat Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn soll+ den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nach Erhalt der Aufforderung nicht nachgekommen ist. In diesem Falle werden dem Auftraggeber entsprechende Unterlagen gebührenpflichtig übersandt.

(2) Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die Soll+ aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere, für den Briefwechsel zwischen soll+ und dem Auftraggeber und, sowie für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

(3) soll+ hat dem Auftraggeber die Handakten auf Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben, spätestens nach Beendigung des Auftrages. soll+ kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgegeben werden, Fotokopien oder Abschriften anfertigen und zurückbehalten.

(4) Die Aufbewahrungspflicht von soll+ für Listen, Speicherinhalte und Datenträge endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten Quartals- od. Monatsauswertungen  bzw. einen Monat nach Beendigung des Vertrages.

(5) Die Aufbewahrung und der Transport sämtlicher Unterlagen gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.



5. Mängelbeseitigung


(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. soll+ ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können von soll+ jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf soll+ mit Einwilligung des Auftraggebers Dritten gegenüber berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Buchhalters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.



6. Haftung


(1) Nach heutigem Stand der Wissenschaft existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. Deshalb übernimmt soll+ keine Gewähr dafür, dass die durch Software hergestellten Informationsinhalte fehlerfrei sind. soll+ übernimmt keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz dieser Informationsinhalte entstehen.

(2) soll+ haftet nur für Schäden, die von soll+, dessen gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Die Haftung ist auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen fünffachen Zeitraumrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungszeitraum (Monat/Quartal) ohne Umsatzsteuer begrenzt.

(3) Weiterhin kann soll+ weder für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle, noch für inkorrekte Angaben in den Anmeldungen der Kunden verantwortlich gemacht werden. soll+ übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Die von den Mandanten bereitgestellten Informationen, sowohl in Person als auch im Beleg, werden von soll+ nicht auf Authentizität geprüft.

(4) Jede weitergehende Haftung von soll+, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist.



7. Datenschutz und -sicherheit


(1) soll+ weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und nicht an Dritte weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, genutzt oder verarbeitet, eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder sofern der Kunde einwilligt. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Speicherung durch soll+ ist ausgeschlossen.

(2) Durch den Abschluss des Vertrages mit soll+ stimmt der Kunde der elektronischen Speicherung der Daten zu.

(3). Die Server von soll+ werden regelmäßig (täglich) sorgfältig gesichert. Im seltenen Fall eines Ausfalls des soll+-Servers können unter ungünstigen Umständen die Daten eines oder mehrerer Tage verloren gehen. soll+ spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung ein. Eventuelle Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel bei der Leistungserstellung dar.



8. Mitwirkung Dritter


(1) soll+ ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, datenverarbeitende Unternehmen sowie fachkundige Dritte heranzuziehen und sie mit der Erbringung des ganzen Leistungsspektrums oder von Teilen zu beauftragen.

(2) Bei der Heranziehung von datenverarbeitenden Unternehmen und fachkundigen Dritten hat soll+ dafür zu sorgen, dass diese den Vereinbarungen zwischen soll+ und Auftraggeber unterliegen. Sie verpflichten insbesondere zu den Datenschutzbestimmungen.

(3) Herangezogene Dritte erstellen Ihre Leistungen für den Auftraggeber auf Rechnung und Namen von soll+.



9. Schlussbestimmungen


(1) Sollte der Vertrag unvollständig sein oder sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein bzw. werden, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

(2) Die im Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen sowie die in den AGB's erwähnten Mitteilungen von soll+ an den Auftraggeber stellt soll+ grundsätzlich an die bei Vertragsabschluss mit soll+ angegebenen E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit Inanspruchnahme der von soll+ angebotenen Dienstleitung mit diesen Geschäftsbedingungen. Änderungen der soll+ Geschäftsbedingungen werden dem Mandanten schriftlich übersandt. Eine Zustimmung erfolgt durch schweigen, sollte keine Rückmeldung binnen 14 Tagen bei soll+ eingehen (schriftlich, fernmündlich, Email), gelten die geänderten AGB´s vom Mandanten als akzeptiert.

(3) soll+ steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Systeme, Verfahren, Technologien oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

(4) Vertragsänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen, sofern in diesen AGB's nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.
(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz von soll+ in Hildesheim. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.