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rechtlicher Hinweis

soll+ berücksichtigt das Steuerberatungsgesetz

Auf Grund des reglementierten Steuerberatungsgesetzes in Deutschland werden entsprechend § 8 Abs. 4 StBerG die von uns verwandten Begriffe Buchführung, Buchhaltung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Abrechnung und lfd. Geschäftsvorfälle ersetzt.

Die angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr.4 StBerG die lfd. Lohnabrechnungen und das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle.

Preisangaben

Alle hier angegebenen Preise sind Nettopreise. Diese werden zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer bei Leistungserbringung berechnet (zur Zeit 19%).