rechtlicher Hinweis
soll+ berücksichtigt das Steuerberatungsgesetz
Auf Grund des reglementierten Steuerberatungsgesetzes in Deutschland werden entsprechend § 8 Abs. 4 StBerG die von uns verwandten Begriffe Buchführung, Buchhaltung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Abrechnung und lfd. Geschäftsvorfälle ersetzt.
Die angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr.4 StBerG die lfd. Lohnabrechnungen und das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle.
Preisangaben
Alle hier angegebenen Preise sind Nettopreise. Diese werden zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer bei Leistungserbringung berechnet (zur Zeit 19%).
